Erst hebt der deutsche Bundestag die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron auf. Nun trifft es auch den Vorsitzenden der Jungen Alternative, Hannes Gnauck.
Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss.
Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. (Archivbild) - Jessica Lichetzki/dpa

Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron ist im Bundestag auch dessen Fraktionskollegen Hannes Gnauck die Immunität entzogen worden. Das Parlament stimmte am Abend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten sie die «Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens» gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative.

Hintergründe noch unklar

Über die Hintergründe wurde zunächst nichts bekannt. Nach ARD-Informationen soll es um eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr gehen. Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss.

Das haben Politiker anderer Parteien scharf kritisiert, weil bekannt geworden war, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr den früheren Soldaten als «Extremisten» eingestuft hatte. Gegen Gnaucks Parteikollegen Bystron wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurde dessen Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht.

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